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5. Wartung, Pflege und Lagerung
5.1. Deichsel
Die Deichsel regelmäßig auf Anzeichen von Beschädigung (z.B. Risse) überprüfen. Bei jeder Art von Beschädigung muß die
Deichsel ausgetauscht werden, um Bruch und damit einhergehende Unfallgefahr zu vermeiden.
Fragen Sie im Zweifel Ihren Fachhändler.
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In Kurven höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren, Anhänger könnte kippen.
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Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für das Fahren mit einem Fahrradanhänger beträgt 25 km/h.
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Maximale Zuladung 45 kg
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Reifendruck 2,5 bar
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Bei Dunkelheit müssen Fahrrad und Anhänger mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung und Reflektoren ausgestattet sein.
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Zum Parken des Gespanns auf sicheren Stand achten. Das Ankuppeln des Anhängers verändert den
Schwerpunkt des Fahrrades, wodurch einige Fahrradständer, insbesondere Doppelbeinständer, untauglich werden. Das
Fahrrad kann umfallen, was Schäden am Anhänger, der Deichsel oder der Anhängerkupplung verursachen kann.
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Anhänger, auch im gefalteten Zustand, dürfen nicht auf dem Fahrzeugdach eines Kraftfahrzeugs transportiert werden.
5.2. Laufräder
Lassen Sie die Laufräder (Bereifung, Felgen, Speichenspannung, Achslagerung) mindestens zweimal jährlich von Ihrem
Fachhändler überprüfen.
Reinigen Sie die Laufräder regelmäßig und behandeln Sie sie, vor allem vor den Wintermonaten, mit Pflegewachs.
5.3. Stoffaufbau
Reinigen Sie Ihren CROOZER DOG mit Wasser und Spülmittel. Keine aggressiven Reinigungsmittel verwenden, da diese
Stoffe und Oberflächen dauerhaft schädigen könnten.
5.4. Aufbewahrung
Bewahren Sie Ihren CROOZER DOG an einem trockenen, gut belüfteten Ort auf. Vor der Lagerung sollte das Fahrzeug trok-
ken sein, um Schimmelbefall und die Bildung von Stockflecken zu vermeiden. Setzen Sie das Fahrzeug so wenig wie möglich
direkter Sonneneinstrahlung aus, um ein Verblassen der Farben zu verhindern. Lagern Sie den Fahrradanhänger nicht über
längere Zeit hinweg am Fahrrad angekuppelt.
5.5. Allgemeine Wartungsarbeiten
Pflegen Sie Ihr Fahrzeug. Alle lackierten, verchromten oder verzinkten Teile (incl. Schraubverbindungen) sollten regelmäßig gerei-
nigt und mit handelsüblichen Pflegemitteln geschützt werden. Fragen Sie Ihren Fachhändler nach geeigneten Pflegemitteln.
6. Gewährleistung/ Garantie
Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Schäden, die durch unsachgemäße Beanspruchung, Gewalteinwirkung, ungenü-
gende Wartung, oder normale Abnutzung entstehen, sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen landesspezifischen Bestimmungen.
Unsere Produkte weisen Bauteile oder Komponenten auf, die auch bei üblichem Gebrauch einem natürlichem Verschleiß
unterliegen, der jedoch sehr stark von der individuellen Art und Intensität der Nutzung sowie dem Wartungs- und
Pflegezustand abhängt.
Insbesondere bei intensiver Nutzung (tagtäglicher Gebrauch bei jeder Witterung o.ä.) können einzelne Bauteile oder
Komponenten ihre Verschleißgrenze auch vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erreichen. In diesen Fällen nut-
zungsbedingten vorzeitigen Verschleißes liegt jedoch nicht automatisch ein Mangel des Produktes vor.
Zu Ihrer Information haben wir deshalb in der folgenden Tabelle die wichtigen Verschleißteile aufgeführt und typische nut-
zungsbedingte Verschleißfaktoren genannt, die das Erreichen der Verschleißgrenze erheblich beeinflussen können.
Unabhängig von der Art und Intensität der Nutzung sowie der Pflege und Wartung tritt bei einem Fahrrad-Anhänger an
Komponenten und Bauteilen ein funktionsbedingter Verschleiß auf.