Art. Nr. 480-13057 Stand 09/2014 Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten
Steba Elektrogeräte GmbH & Co. KG
Pointstraße 2, D-96129 Strullendorf Zentrale: Tel.: 09543-449- 0
Vertrieb: Tel.: 09543-449-17
www.steba.com
Tel.: 09543-449-18
Garantie-Bedingungen
Dieses Gerät ist nur für den Gebrauch im Haushalt bestimmt. Schäden am Gerät, die bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch auf Werksfehler zurückzuführen sind und uns unverzüglich nach
Feststellung und innerhalb der Garantiezeit nach Lieferung an den Endabnehmer mitgeteilt
wurden, beheben wir nach Maßgabe der folgenden Bedingungen. Um Ihren Anspruch geltend
zu machen, ist der original Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizulegen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Be-
schaffenheit, die für Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind sowie für
Schäden aus nicht normalen Umweltbedingungen. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich
auf Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Behebung
von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel erfolgt dadurch, dass die mangelhaften Teile
durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
∙ Normaler Verschleiß
∙ Gebrauchsschäden an der Beschichtung
∙ Glasbruch
∙ Unsachgemäße Anwendung, wie Überlastung oder nicht zugelassene Zubehörteile
∙ Beschädigung durch Fremdeinwirkung, Gewaltanwendung oder Fremdkörper
∙ Schaden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung z. B. falsche Netzspannung
Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Mangelbeseitigung beansprucht
wird, sind an uns sachgemäß verpackt, gereinigt, mit Fehlerangabe und einschließlich Kauf-
beleg einzusenden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Garantieanspruch ist
nicht übertragbar und erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch oder Zweckentfremdung, wenn
Reparaturen oder Eingriffe von dritter Seite vorgenommen wurden; und zwar unabhängig
davon, ob die Beanstandung hierauf beruht. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlän-
gerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
eingebaute Ersatzteile endet zum gleichen Zeitpunkt wie die Garantiefrist für das ganze Gerät.
Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder wird die Nachbesserung von uns abgelehnt oder
unzumutbar verzögert, wird auf Wunsch des Endabnehmers innerhalb der gesetzlichen Garan-
tiezeit ab Kauf- bzw. Lieferdatum entweder kostenfreier Ersatz geliefert oder der Minderwert
vergütet oder das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstande-
ner Schäden sind ausgeschlossen.