Art. Nr. 480-13466 Stand 01/2015 Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten
Steba Elektrogeräte GmbH & Co. KG
Pointstraße 2, D-96129 Strullendorf Zentrale: Tel.: 09543-449- 0
Vertrieb: Tel.: 09543-449-17
www.steba.com
Tel.: 09543-449-18
Garantie-Bedingungen
Dieses Gerät ist nur für den Gebrauch im Haushalt bestimmt. Schäden am Gerät, die bei bestimmungs-
gemäßem Gebrauch auf Werksfehler zurückzuführen sind und uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb der Garantiezeit nach Lieferung an den Endabnehmer mitgeteilt wurden, beheben wir
nach Maßgabe der folgenden Bedingungen. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, ist der original
Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizulegen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffen-
heit, die für Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind sowie für Schäden aus
nicht normalen Umweltbedingungen. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, welche
auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Behebung von uns als garantiepflich-
tig anerkannter Mängel erfolgt dadurch, dass die mangelhaften Teile durch einwandfreie Teile ersetzt
werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
∙ Normaler Verschleiß
∙ Gebrauchsschäden an der Beschichtung
∙ Glasbruch
∙ Unsachgemäße Anwendung, wie Überlastung oder nicht zugelassene Zubehörteile
∙ Beschädigung durch Fremdeinwirkung, Gewaltanwendung oder Fremdkörper
∙ Schaden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung z. B. falsche Netzspannung
Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Mangelbeseitigung beansprucht wird, sind
an uns sachgemäß verpackt, gereinigt, mit Fehlerangabe und einschließlich Kaufbeleg einzusenden.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Garantieanspruch ist nicht übertragbar und erlischt
bei unsachgemäßem Gebrauch oder Zweckentfremdung, wenn Reparaturen oder Eingriffe von drit-
ter Seite vorgenommen wurden; und zwar unabhängig davon, ob die Beanstandung hierauf beruht.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet zum gleichen Zeitpunkt wie die
Garantiefrist für das ganze Gerät.
Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder wird die Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzu-
mutbar verzögert, wird auf Wunsch des Endabnehmers innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit ab
Kauf- bzw. Lieferdatum entweder kostenfreier Ersatz geliefert oder der Minderwert vergütet oder das
Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind ausgeschlossen.