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5.1 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE SICHERHEIT
Benutzen Sie die Maschine ausschließlich für
die Zwecke, für die sie bestimmt ist (Mähen und Sammeln von Gras).
Jede andere Verwendung wird als „unzweckmäßige Verwendung“ der
Maschine angesehen und hat den Verfall der Garantie und die Ableh-
nung jeder Verantwortung seitens des Herstellers zur Folge. Dem Be-
nutzer selbst dadurch entstandene oder Dritten zugefügte Schäden
oder Verletzungen gehen zu Lasten des Benutzers.
Folgende Punkte gehören zur unzweckmäßigen Verwendung (beispiel-
haft):
– Transport von anderen Personen, Kindern oder Tieren auf der Ma-
schine oder einem Anhänger;
– Ziehen oder Schieben von Lasten ohne Verwendung des entspre-
chenden, für den Zugbetrieb vorgesehenen Zubehörs;
– Verwenden der Maschine für das Befahren von instabilem, rutschi-
gen, vereisten, steinigen oder lockeren Untergrund, Pfützen oder ste-
hendem Wasser, wo eine Beurteilung des Untergrunds nicht möglich
ist;
– Verwenden der Maschine für das Sammeln von Laub oder Abfall;
– Betätigen der Messer in graslosen Bereichen.
Die Sicherheitseinrichtungen, mit denen die Ma-
schine ausgestattet ist, dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
SEIEN SIE SICH STETS BEWUSST, DASS DER BENUTZER IMMER FÜR
DRITTEN ZUGEFÜGTE SCHÄDEN VERANTWORTLICH IST. Ehe die Ma-
schine benutzt wird:
– die allgemeinen Sicherheitsvorschriften lesen ( 1.2), mit beson-
derer Aufmerksamkeit die über das Fahren und Mähen am Hang;
– die Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen, sich mit den Bedie-
nungseinrichtungen vertraut machen und damit, wie man Motor und
Messer schnell ausschaltet;
– sich nicht mit Händen oder Füßen den rotierenden Teilen von der
GEFAHR!
GEFAHR!
Seite oder von unten nähern und sich immer von der Auswurföffnung
fernhalten.
Die Maschine nicht benutzen, wenn man sich in schlechtem gesund-
heitlichem Zustand befindet oder unter dem Einfluss von Arzneimitteln
oder anderen Substanzen steht, welche die Reflexe oder die Konzen-
tration vermindern können.
Es gehört zum Verantwortungsbereich des Benutzers, potentielle Risi-
ken des Geländes, auf dem gearbeitet wird, einzuschätzen. Außerdem
muss er alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen für seine eigene Si-
cherheit und die der andern ergreifen, insbesondere an Hängen, auf
unebenem, rutschigem oder nicht festem Gelände. Die Maschine nicht
mit laufendem Motor im hohen Gras stehen lassen, um Brandgefahr zu
vermeiden.
Diese Maschine darf nicht an Hängen mit einer
Steigung eingesetzt werden, die größer ist als 10° (17%) ( 5.5). Falls
ein Einsatz überwiegend an Hängen (niemals über 10°) vorgesehen ist,
ist es zweckmäßig, unter dem Querträger der Vorderräder Gegenge-
wichte (Lieferung auf Wunsch ( 9.1) anzubringen, um die Stabilität
vorne zu vergrößern und die Möglichkeit des Aufbäumens zu vermin-
dern.
Alle Hinweise, die sich auf die Positionen der Bedie-
nungseinrichtungen beziehen, sind im Kapitel 4 dargestellt.
5.2 KRITERIEN FÜR DAS AUSLÖSEN
DER SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Die Sicherheitseinrichtungen lösen nach zwei Kriterien aus:
– Verhindern des Anlassens des Motors, wenn nicht alle Voraussetzungen für
die Sicherheit gegeben sind;
– Ausschalten des Motors, wenn auch nur eine der Voraussetzungen für die Si-
cherheit fehlt.
WICHTIG
ACHTUNG!
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5. GEBRAUCHSANWEISUNG