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Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom
Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor
der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung
zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungs-
frei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die
Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Rücknahmepichtig sind Händler mit einer
Verkaufsäche von mindestens 400 m² für Elektro-
und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebens-
mittelhändler mit einer Gesamtverkaufsäche von
mindestens 800 m², sofern sie dauerhaft oder zumind-
est mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten. Ebenso rücknahmepichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lageräche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte
oder einer Gesamtlageräche von mindestens
800 m². Generell haben Vertreiber die Picht, die
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts
auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte,
die mindestens eine Außenkante mit einer Länge
von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich
einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an
den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm
nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und
Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel Computer
oder Smartphones, enthalten häug personenbezogene
Daten. Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich,
diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
Batterien und Akkus dürfen nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpichtet, Batterien und Akkus einer
getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer
Sammelstelle Ihrer Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im
Handel abgegeben werden, damit sie einer umwelt-
schonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung
von wertvollen Rohstoen zugeführt werden können.
Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können
giftige Inhaltsstoe in die Umwelt gelangen, die
gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen,
Tiere und Panzen haben.
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus
müssen nach Möglichkeit getrennt von ihnen entsorgt
werden. Geben Sie Batterien und Akkus nur in
entladenem Zustand ab.
Verwenden Sie, wenn möglich, wiederauadbare
Batterien anstelle von Einwegbatterien.
(Sofern zutreend:)
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus
vor der Entsorgung die Pole ab, um einen äußeren
Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem
Brand oder einer Explosion führen.
Batterien mit erhöhtem Schadstogehalt sind zudem
mit den folgenden Zeichen gekennzeichnet:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
9. KONTAKTINFORMATIONEN
EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
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+49 (0) 202 42 92 83 – 160
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