DEUTSCH
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15 PRODUKTHAFTUNG
Zahlreiche Länder unterliegen den Bestimmungen eines Produkthaftungsgesetzes. Dieses
Produkthaftungsgesetz besagt unter anderem, dass der Hersteller nach Ablauf von 10 Jahren
nach der Vermarktung eines Produkts für eventuelle Produktfehler keine Haftung mehr trägt.
Bis zum maximal rechtlich zulässigen Umfang übernimmt Enraf-Nonius oder dessen Zulieferer
bzw. Wiederverkäufer in keinem Fall Haftung für mittelbare, Sonder-, Neben- oder
Folgeschäden, die aus der Verwendung bzw. der Nichtverwendbarkeit des Produkts
entstehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Schäden durch Verlust des
Geschäftsansehens, Arbeitsausfälle, Produktivitätsverluste, Computerversagen oder -
fehlfunktionen sowie jegliche anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst dann
nicht, wenn bereits Informationen über die Möglichkeit derartiger Schäden vorliegen und
unabhängig von der Rechtstheorie (Vertragsrecht, Schadenersatzrecht oder sonstige Rechte),
auf der ein Haftungsanspruch beruht. Die Gesamthöhe der Haftung von Enraf-Nonius aus den
Bestimmungen dieser Vereinbarung überschreitet auf keinen Fall die Summe aller Entgelte,
die für dieses Produkt gezahlt wurden sowie der Entgelte für Produkt-Support, die Enraf-
Nonius im Rahmen einer anderen Unterstützungsvereinbarung möglicherweise erhalten hat,
mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden als Folge eines fahrlässigen Verhaltens
auf Seiten von Enraf-Nonius, in dem Ausmaß, in dem eine Haftungsbeschränkung in
derartigen Fällen durch geltendes Recht untersagt ist. Enraf-Nonius haftet nicht für etwaige
Folgen, die sich aus fehlerhaften Informationen seiner Mitarbeiter, aus Fehlern in dieser
Gebrauchsanweisung und/oder anderen Begleitunterlagen (einschließlich kommerzieller
Dokumentation) ergeben.
Die Gegenpartei (Benutzer des Produkts bzw. dessen Vertreter) stellt Enraf-Nonius gegenüber
allen Ansprüchen Dritter frei, ungeachtet ihrer Art oder Beziehung zur Gegenpartei.