ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
Garantie der Haushaltsgeräte von .
Ihr Gerät verfügt über eine 2-Jahres-Garantie. Das Kochfeld verfügt
über eine 10-Jahres-Garantie*.
Um ein zusätzliches Garantiejahr zu erhalten, melden Sie sich auf der
Website von an (www.lagrange.fr).
Die Garantie umfasst Teile und Arbeitskraft und deckt
Herstellungsmängel ab.
Von der Garantie ausgeschlossen sind: Beschädigungen, die Folge
einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung und der Nichteinhaltung
der Bedienungsanleitung sind sowie Brüche durch Fall.
DIESE GARANTIE GILT FÜR DEN HAUSHALTSGEBRAUCH UND AUF
KEINEN FALL FÜR EINE GEWERBLICHE NUTZUNG.
Die gesetzlich geregelte Garantie durch den Verkäufer schließt die
gesetzliche Garantie durch den Hersteller für Herstellungsmängel
oder -fehler gemäß den Artikeln 1641 ff. des Code Civil (frz.
Bürgerliches Gesetzbuch).
Bei einer Panne oder Störung wenden Sie sich bitte an Ihren Händler.
Bei einem technischen Defekt, der innerhalb von 8 Tagen nach dem
Kauf auftreten sollte, werden die Geräte umgetauscht. Nach dieser
Frist werden sie beim Kundenservice repariert.
Um diese Garantie zu nutzen, muss der Benutzer unbedingt eine Kopie
der Rechnung vorlegen, auf der das Kaufdatum des Geräts steht.
*Besondere Garantiebedingungen für das Kochfeld
Das Kochfeld verfügt über eine 10-Jahres-Garantie.
Diese Garantie deckt alle Herstellungs- oder Materialfehler ab.
Nicht abgedeckt sind:
*
die Beschädigung aufgrund einer Anwendung eines nicht
empfohlenen Produkts auf dem Edelstrahl.
*
die Verformung des Kochfelds aufgrund eines starken Wärmeschocks
(Bsp.: Benutzung von Eiswürfeln auf einem noch heißen Kochfeld)
*
Bruch durch Fall oder Stoß.
*
Die Verfärbung des Kochfelds (es ist normal, dass die Platte schwarz
nach mehrfacher Benutzung schwarz wird, es ist eine Folge der
Einrauchung. Das stört den Kochvorgang auf keine Weise).
*
Lebensmittel kleben an: dieser Fehler rührt niemals von dem
Kochfeld, sondern von der Benutzung (nicht ausreichende Einfettung
oder schlecht durchgeführte Einrauchung).
Verfügbarkeitsfrist der Ersatzteile
Gemäß Artikel L 111-2 des Code de la Consommation (frz.
Verbraucherschutzgesetz) beträgt die Verfügbarkeitsfrist der
Ersatzteile, die wir für ein reparierbares Produkt vorsehen, 5 Jahre
ab seinem Herstellungsdatum.
Diese Verfügbarkeit wird allerdings nur in dem Land gewährleistet,
in dem das Produkt gekauft wurde.
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