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GEWERBLICHE GARANTIE UND KUNDENDIENST
GEWERBLICHE GARANTIE
Die vom Unternehmen FRANKE FRANCE SAS für die Produkte der Marke ROBLIN gewährte
gewerbliche Garantie gilt ausschließlich für Gewerbetreibende im Vertriebssektor. Sie kommt in Konti-
nentalfrankreich, Korsika und den Französischen Überseegebieten (DOM-TOM) zur Anwendung.
Bei dieser gewerblichen Garantie handelt es sich um eine 2-jährige Produktgarantie (Arbeits- und
Fahrtkosten sind ausgenommen). Die Garantie beginnt ab Rechnungsdatum der an den Kunden
ausgestellten Rechnung zu laufen, vorbehaltlich dessen, dass diese innerhalb von 12 Monaten nach
dem Verkauf des Gerätes durch ROBLIN an den Kunden ausgestellt wurde.
Um die Zufriedenheit der Verbraucher mit den Serviceleistungen unseres Kundendienst gewährleis-
ten zu können, verpflichtet sich der Kunde, die Verbraucher über den von ROBLIN eingerichteten
Kundendienst zu informieren, damit dieser sich schnellstmöglich um die Anliegen der Verbraucher
kümmern kann. Der Kundendienst ist unter folgender Nummer erreichbar: +33 (0)4 88 78 59 93
Der ROBLIN-Kundendienst benötigt im Rahmen der Bearbeitung folgende Informationen:
Eine Beschreibung der aufgetretenen Panne
Die Modellnummer des Produkts sowie seine Seriennummer
Eine Kopie der Rechnung des Kunden sowie seine Kontaktdaten.
Diese Garantie gilt für alle technischen Probleme sowie Probleme beim Betrieb. Von der Garantie
ausgenommen sind:
- Pannen betreffend Zubehör oder Verbrauchsteile (Filter, Glühbirnen,...)
- Schäden, Pannen und Mängel, welche aufgrund einer externen Ursache aufgetreten sind
- Schäden aufgrund von Korrosion, falschem Anschluss an das Stromnetz oder die Stromversorgung
- Schäden aufgrund der Nichteinhaltung der von ROBLIN zur Verfügung gestellten Anweisungen (In-
stallation, Anbringung,...)
- Pannen, welche aufgrund von Änderungen an der Struktur oder an den Merkmalen des Geräts
der Marke ROBLIN aufgetreten sind
- Pannen und Schäden, welche infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung von Ersa-
tzteilen anstatt der von ROBLIN zur Verfügung gestellten Teile oder aufgrund von mangelhafter
Wartung aufgetreten sind
- Pannen, welche durch eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung verursacht wurden.
VERFÜGBARKEIT VON ERSATZTEILEN
In Anwendung von Artikel R 111-3 französisches Verbraucherschutzgesetz garantiert ROBLIN bei al-
len nach dem 1. März 2015 in Verkehr gebrachten Produkten die Verfügbarkeit aller für den Betrieb
seiner Produkte unabdingbaren Ersatzteile für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des
Kaufs des Produkts durch den Kunden, wobei die Rechnung als Beleg fungiert; die Garantie gilt vor-
behaltlich dessen, dass die Rechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Verkauf des Gerätes
durch ROBLIN an den Kunden ausgestellt wurde.