Produktregistrierung
1. Die dreijährige Zusatzgarantie erhalten Sie einfach und kostenlos, indem Sie das Produkt innerhalb von 45
Tagen nach Ankauf auf der Webseite
'https://www.inventum.eu/garantie-registratie'
registrieren. Sollten Sie das
Produkt nicht innerhalb von 45 Tagen nach Ankauf registriert haben, können Sie dies noch innerhalb von zwei
Jahren nach Ankauf nachholen. Dann sind jedoch Kosten mit dieser Registrierung verbunden. Die einmaligen
Registrierungskosten betragen 89,- € für jedes einzelne Produkt. Eine Registrierung ist nur für Produkte möglich,
für die die fünfjährige Inventum-Garantie gilt. Bitte entnehmen Sie dem Benutzerhandbuch des Produktes
oder den Produktinformationen auf der Website von Inventum, ob auf dieses Produkt die fünfjährige Inventum-
Garantie gewährt wird.
2. Die Garantiezeit beginnt immer am Datum des Kaufs des Produktes. Auch wenn das Produkt erst später für die
Zusatzgarantie registriert wird, wird die Garantiezeit ab dem ursprünglichen Kaufdatum gerechnet.
3. Die dreijährige Zusatzgarantie können Sie nur dann beantragen, wenn Sie über eine Kopie des
Originalkaufbeleges und die Bescheinigung der fünfjährigen Inventum-Garantie verfügen.
Große Haushaltsgeräte
1. Störungen oder Defekte an großen Haushaltsgeräten (freistehende oder eingebaute Weiße Ware) können mittels
des Formulars auf der Webseite
'https://www.inventum.eu/service-aanvraag'
, telefonisch beim Kundenservice
von Inventum oder über das Geschäft, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, gemeldet werden. Die
Telefonnummer des Kundenservice finden Sie auf der Webseite
'https://www.inventum.eu'
.
2. Bei gemeldeten Störungen oder Defekten an großen Haushaltsgeräten kann Inventum vor Ort beim
Konsumenten in den Niederlanden das defekte Gerät von einem Haushaltsgerätemonteur überprüfen und
daraufhin eine Reparatur durchführen lassen. Der Kundenservice von Inventum kann auch beschließen, das
Gerät umzutauschen.
3. Sollten Sie eine Störung oder einen Defekt an einem großen Haushaltgerät in den ersten zwei Jahren ab dem
Datum des Ankaufs melden, stellt Inventum keine Kosten für Umtausch, Anfahrt, Ersatzteile, Materialverwendung
und Arbeitslohn in Rechnung.
4. Wenn Sie das Produkt auf der Webseite
'https://www.inventum.eu/garantie-registratie'
auf die oben genannte
Weise registriert haben und daraufhin eine Störung an einem großen Haushaltsgerät im dritten bis einschließlich
fünften Jahr ab dem Datum des Ankaufs melden, dann gilt die fünfjährige Inventum-Garantie und wird das
Gerät kostenlos repariert oder umgetauscht. Bei Reparatur oder Umtausch des Gerätes werden dann nur
Umtauschkosten fällig. Die aktuellen Umtauschkosten finden Sie auf der Webseite
'https://www.inventum.eu/
omruilkosten'
. Falls Sie das Produkt nicht registriert haben, gilt die dreijährige Zusatzgarantie nicht.
5. Bei einer Meldung einer Störung oder eines Defektes nimmt der Monteur innerhalb eines Werktages mit Ihnen
Kontakt auf, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. Bei einer Meldung am Wochenende oder an Feiertagen
geschieht dies am nächstfolgenden Werktag.
6. Falls Sie eine Störung oder einen Defekt mittels des Formulars auf der Webseite
'https://www.inventum.eu/
service-aanvraag'
melden, werden Sie mittels mobiler Nachrichten und per E-Mail über den weiteren Verlauf auf
dem Laufenden gehalten.
7. Die Garantiezeit beginnt am Datum des Ankaufs des Produktes.
8. Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs ist eine Kopie des Originalkaufbeleges und die Bescheinigung der
fünfjährigen Inventum-Garantie vorzulegen.
9. Die Garantie gilt ausschließlich bei normalem Hausgebrauch der Inventum-Produkte innerhalb der Niederlande.
Störungen oder Defekte außerhalb der Garantiezeit
1. Im Falle von Störungen oder Defekten an kleinen oder großen Haushaltsgeräten außerhalb der Garantiezeit kann
dies beim Kundenservice mittels des Formulars auf der Webseite
'https://www.inventum.eu/service-aanvraag'
oder durch einen Anruf beim Kundenservice gemeldet werden.
2. Der Kundenservice bittet Sie möglicherweise, das Produkt für eine Überprüfung oder Reparatur einzusenden. Die
Versandkosten gehen auf Ihre Rechnung.
3. Mit der Überprüfung, ob eine Reparatur möglich ist, sind Kosten verbunden, zu denen Sie im Voraus Ihre
Zustimmung geben müssen.
4. Bei großen Haushaltsgeräten kann Inventum auf Ihr Ersuchen hin einen Haushaltsgerätemonteur beauftragen.
Die Kosten für die Anfahrt, die Ersatzteile und das Material sowie der Arbeitslohn werden Ihnen dann in
Rechnung gestellt.
5. Im Falle eines Reparaturauftrages müssen die Reparaturkosten vorab bezahlt werden. Bei einer Reparatur durch
einen Haushaltsgerätemonteur müssen die Kosten der Reparatur vor Ort beim Monteur, vorzugsweise durch
elektronische Zahlung, beglichen werden.
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